Laut Bayrisches Ministerialblatt vom 3.12.2021:


Schuhgeschäfte gehören in Bayern zum täglichen Bedarf.

 

Damit entfällt bei uns die 2G Regel. 

 

Jeder Kunde und jede Kundin darf auch ohne Impfnachweis bei uns den Laden betreten. 

 

Natürlich bleibt die FFP2 Maskenpflicht.